Thema:   Abhören - Wie setze ich mich dagegen erfolgreich zur Wehr ?

Minisender (Wanzen):

Gegen vermutete Abhörgeräte in der Wohnung, genauer gesagt, um sie zu orten, helfen Scanner, d.h. Funkempfänger, die einen weiten Frequenzbereich empfangen können.

Man läßt den Scanner langsam alle in Frage kommenden Frequenzen durchstreifen (das sind vor allem die Frequenzen im weiten Bereich von 20 bis 500 MHz, und dort vor allem ober- und unterhalb des UKW-Bandes von 88-108 MHz, die Minisender sind dort meist in FM moduliert). Wenn man dann plötzlich einen Rückkoplungs-Pfeifton oder den Hall der Raumgeräusche im Empfänger hört, kann man sich sehr sicher sein, eine Wanze aufgespürt zu haben.

Oft sind die Urheber dieser Abhöraktionen im eigenen Bekannten- (bzw. Feindes-)kreis zu finden. Aber auch Polizei oder Staatsanwaltschaft haben da manchmal die Finger im Spiel, je nachdem, mit wem man sich trifft oder was man in der Vergangenheit so alles gemacht hat.

Polizei / richterlich angeordnete Ermittlungen

Mit derlei technischen Mitteln kann man aber nicht viel dagegen machen, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft heimlich mit Hilfe der Telekom die heimische Telefonleitung abhören lassen (außer der teuren Lösung: man benutzt ein Handy, das auf jemand anders registriert ist - das funktioniert aber auch nur, wenn nicht der Gesprächspartner am anderen Ende selber zufällig auch abgehört wird).
Es kann dagegen ein reizvolles Spiel mit dem Feuer sein, potentielle Abhörer in die Irre zu führen. Eine besonders "perfide" Methode, unerwünschte Abhörer auffliegen zu lassen ist sie zu täuschen, ja regelrecht zu manipulieren. Dazu z.B. folgendes Szenario:

Vortäuschen eines schweren Verbrechens, Ziel:
Man muß dafür sorgen, daß ein etwaiger Mithörer des Telefongesprächs in Zugzwang kommt, entweder um sich nicht selber strafbar zu machen, z.B. als Mitwisser eines angekündigten Verbrechens, dieses nicht verhindert zu haben oder im Glauben, nun könne er endlich die Früchte seiner Abhöraktion ernten (und sich dabei dann auch noch bestärkt fühlen, daß es wohl "richtig war, die betroffene Person abzuhören"), d.h. es darf ihm fast gar keine andere Möglichkeit bleiben, als zu handeln - und sich dadurch zu verraten, was ja der Zweck der Übung ist. Außerdem sollte zwischen dem Telefonat und der zu erwartenden Ausführung der Tat eine Zeitspanne von ca. 8-14 Tagen liegen, damit die Behörden genug Zeit haben, die Bänder auszuwerten und sich ggfs. Durchsuchungsbefehle etc. zu besorgen.

Beispiele für solche Dialoge (die man am besten vorher mal mit dem eingeweihten Telefon-Partner übt - denn wenn sie nicht wirklich authentisch wirken, sind sie nur lächerlich):

"Hi!" - "Hi. Hast Du das Zeug? " - "ja" - "gut. wieviel ?" - "achgtzigtausend in kleinen Scheinen" "O.K. " "und wann ?" "Hm.... sagen wir, nächte Woche Freitag um Vier an der Kreuzung Bahnhofstrasse / Brückenweg. Ich habe nen weissen BMW." usw..

Oder Übergabe von Waffen, Drogen, Ermordung des Großvaters durch einen "Verkehrsunfall", um an die Erbschaft zu kamen, eine Bombe im Kaufhaus verstecken, Anschläge auf Politiker, Waffen-/Drogenschmuggel, Handel mit Kinderpornos, Nazi-Literatur etc. - der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt...

(Also bitte, ja: nur perfekt am Telefon VORGETÄUSCHT - siehe oben !).

Und dann erscheint man tatsächlich am angekündigten Ort z.B. mit einem netten schwarzen Koffer und ´nem Ziegelstein oder Papierschnipseln drin, macht einen "echten" Deal und fährt wieder ganz normal nach Hause (wenn man noch so weit kommt :-).

Das Vortäuschen von Straftaten ist zwar grundsätzlich strafbar (§ 145d StGB) - aber wenn der Jurist von "grundsätzlich" redet, dann folgt eine Ausnahme meist auf dem Fuße:

Vortäuschen einer Straftat bedeutet, daß man z.B. die Polizei anruft und in die Irre führt, seine eigene Entführung inszeniert, anonyme Bomendrohungen und ähnliches.

Aber Telefongespräche sind rein privater Natur, sie unterliegen sogar dem Fernmeldegeheimnis, und kein Mensch außer dem, mit dem ich mich gerade unterhalte, hat das Recht, mich dafür zu belangen, wenn ich in diesem vertraulichen Gespräch lüge oder etwas vortäusche, denn ich muß nicht von vornherein damit rechnen, abgehört zu werden (Fernmeldegeheimnis genannt). D.h.: nur derjenige, mit dem ich gerade bewußt spreche oder telefoniere, kann oder darf mich zur Rechenschaft ziehen (aber der ist bei obigen Beipielen ja eingeweiht). Ich kann ja schließlich nichts dafür (der Jurist würde wohl sagen: Es ist nicht mir zuzurechnen), wenn ohne meine Schuld oder mein Wissen das Telefonat abgehört wird und nun plötzlich andere, mit denen ich nicht rechnen mußte, nun unbeabsichtigt Kenntnis vom vertraulichen Inhalt des Gesprächs erhalten, und sei dieser auch nur eine grandiose Lügenstory.

Und letztlich man kann ja immer argumentieren, das Telefonat sei ja nur ein Spiel mit einem Bekannten gewesen, und man habe ja schließlich nicht gewußt und nicht damit rechnen brauchen, daß man abgehört werde...: "Beim nächsten Mal sollte mir die Staatsanwaltschaft doch bitte lieber Bescheid sagen, wenn sie mich abhört, damit so etwas Dummes nicht nochmal passiert, tsss!"

Eine juristisch verbindliche Haftung dafür, ob und wieweit man für solche Spiele mit dem Feuer belangt werden kann, können wir hier seriöserweise natürlich nicht machen, das mag ohnehin von der Sachlage des konkreten Einzelfalles abhängen.

Der beste Schutz dagegen, abgehört zu werden ist ohnehin, wie bereits oben angedeutet, jemand ganz anders (auch nicht Verwandte oder zu enge Freunde), d.h. eine Person, die den Ermittlern im Regelfall unbekannt sein dürfte als Käufer eines Handies (und vor allem der mitgelieferten SIM-Karte, d.h. Telefonnummer) im Telefonladen auftreten zu lassen. Denn dann wird jeder Versuch, die "Zielperson" abzuhören, ins Leere laufen.
Aber Achtung: sobald die Zielperson einen Anschluß anruft, der seinerseites überwacht wird, ist die Nummer den unbekannten Handies den Ermittlern von da an wieder bekannt (und zwar auch dann, wenn man die sogn. Rufnummerunterdrückung einschaltet, da die Basis der Rückverfolgung die Verbindungsdaten im Gebührenerfassungsrechner sind, d.h. es läßt sich IMMER feststellen, von welcher Nummer aus der Anruf erfolgte. Ausnahme: Anrufe aus osteuropäischen Ländern etc.). Dagegen hilft dann wieder nur ein häufiger Wechsel der fremdregistrierten SIM-Karte, sprich Telefonnnummer.

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