Beitrag von / Posted by Daniel (mue-88-130-85-218.dsl.tropolys.de 88.130.85.218) on 2 00, 2010 at 14:55:04:
In Reply to: Re: KAtakomben am Karfreitag posted by Chris (salsatecas.de) on 2 00, 2010 at 10:15:46:
Hi Chris! Da wirfst du eine schwere Frage auf... Also der Gründonnerstag scheint mir eindeutig. Im "Gesetz über die Sonn- und Feiertage" steht (§7 Abs. 1): "Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr öffentlicher Tanz verboten." Für Karfreitag finde ich im Bezug auf Tanzveranstaltungen(§ 6 Abs. 3): "alle in Absatz 1 genannten Veranstaltungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr" Daher gehe ich davon aus, dass Salsapartys bis Samstag um 6 Uhr vom Gesetzgeber verboten sind. Und ich hoffe wirklich, dass das nicht für den Samstagabend gilt, denn der ist ja kein Feiertag in Deutschland. |
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